| AGB - H2 Adventures GbR |
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Bei Abschluss eines Mietvertrages/ einer Buchung zwischen dem Mieter und der Fa. H2-Adventures hat der Mieter bindend die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung der Fa. H2-Adventures akzeptiert. 2. Vertragsabschluss Fahrzeugreservierungen sind per Telefon oder E-Mail bei der Fa. H2-Adventures vorzunehmen. Ein Vertrag kommt erst mit einem unterzeichneten Mietvertrag zustande. Dieser wird nach Reservierung auf Wunsch per Post o. Email zugesendet und ist nach Unterzeichnung wieder an die Fa. H2-Adventures zurück zu senden. Der Mietvertrag kann auch bei der Fa. H2-Adventures unterzeichnet werden. Die unter Punkt 3 angegebenen Fristen sind zu beachten! Die Fa. H2-Adventures behält sich das Recht vor, Reservierungen bei Doppelbuchungen abzulehnen. 3. Widerruf Der Mieter kann seinen abgeschlossenen Vertrag binnen 2 Wochen nach Abschluss, jedoch spätestens bis 3 Wochen vor Buchungstag ohne Angaben von Gründen widerrufen. Fristbeginn ist die Belehrung bei Vertragsabschluss. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist keine Stornierung der Buchung mehr möglich. Der volle Mietpreis ist vom Mieter zu entrichten. Wir empfehlen Ihnen daher den von Ihnen gewünschten Buchungszeitraum gut zu planen. Die Fa. H2-Adventures behält sich das Recht vor, bei falschen Angaben und nicht vertrauenswürdigen Personen von der Vermietung abzusehen. 4. Fahrer 4.1 Zum führen des Fahrzeuges gelten für den Fahrer folgende Bedingungen: - Mindestalter 23 Jahre - Der Fahrer muss Mindestens 3 Jahre durchgehend im Besitz einer in der BRD gültigen Fahrerlaubnis (Klasse 3 / B NEU) sein. (C1 ist nicht mehr erforderlich!) 4.2 Der Fahrer wird bei Buchung in das Mietformular eingetragen. Nur dieser darf im Mietzeitraum das Fahrzeug führen. Der Mieter hat sich im Falle, falls nicht er sondern eine andere Person als Fahrzeugführer vermerkt wird, ebenfalls zu vergewissern, dass dieser im Besitz einer in der BRD u. für das Fahrzeug (>3500 kg) gültigen Fahrerlaubnis ist. Hierzu hat er gegebenenfalls alle Notwendigkeiten auszuschöpfen. 4.3 Im Falle der Missachtung haftet der Unterzeichner. 4.4 Bei nicht vertrauenswürdigen Personen behält sich H2 Adventures das Recht vor von einer Vermietung abzusehen. 5. Fahrzeug Abholung 5.1 Als Fahrzeugführer wird nur der im Mietvertrag angegebene Fahrer akzeptiert. 5.2 Der im Mietvertrag angegebene Fahrer muss demnach bei der Fahrzeugabholung anwesend sein. 5.3 Bei Fahrzeugabholung sind dem Mitarbeiter der Fa. H2-Adventure folgende Unterlagen vorzulegen: - eine in der BRD u. für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis - ein noch mindestens 3 Monate gültiger Personalausweis - eine Kaution in Höhe von 500,-€ bei Stundenvermietung, 1000€ ab Tagesmiete in Bar o. Reservierung des Betrags auf einer Kreditkarte 5.4 Beim fehlen einer der oben angegebenen Unterlagen kommt keine Fahrzeugübergabe zustande. Dieses trifft ebenfalls zu wenn der Mieter bzw. Fahrzeugführer falsche Angaben bezüglich seiner Person und Fahrerlaubnis bzw. Ungültigkeit der Fahrerlaubnis bzw. Personalausweises gegenüber der Fa. H2-Adventures tätigt. In diesem Fall wird eine Rückerstattung des Mietpreises nicht erfolgen. 5.5 Bei falschen Angaben oder Vorlage falscher Unterlagen erlischt der Versicherungsschutz. In diesem Fall haftet der Mieter im vollen Umfang. 5.6 Bei verspäteter Abholung des Fahrzeugs wird der anteilige Mietpreis nicht zurückerstattet. 5.7 Das Mietfahrzeug wird bei Abholung voll getankt übergeben. 5.8 Der Mieter hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs, ebenso vom im Mietvertrag angegebenen Kilometerstand zu überzeugen. 6. Das Fahrzeug führen/ Reparaturen 6.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß und schonend zu behandeln. Das befördern von Tieren oder anderen geruchsintensiven Gegenständen ist nicht erlaubt. Verzehr von Speisen und Getränken ist ebenfalls nicht erlaubt. Rauchen ist im Mietfahrzeug grundsätzlich untersagt. 6.2 Das transportieren von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen ist ebenfalls nicht erlaubt. 6.3 Grundsätzlich ist es dem Mieter Untersagt, dass Mietfahrzeug auf motorsportliche Veranstaltungen, Testgelände, Geländeparcours zu bewegen. 6.4 Das Mietfahrzeug ist ausschließlich auf asphaltierten Strecken zu bewegen. 6.5 Bei Nutzung über einen längeren Zeitraum verpflichtet sich der Mieter zur regelmäßigen Kontrolle der wichtigsten Funktionen wie Motorölfüllstand, Kühlmittelfüllstand, Frostschutz und Reifenfülldruck. Die Verkehrssicherheit nach StVo ist einzuhalten. Bei fälligen Inspektionen ist dieses ohne jegliche Verzögerung der Fa. H2-Adventures zu melden und nach Zusage eine Fachwerkstatt aufzusuchen. 6.6 Das Mietfahrzeug ist ausschließlich mit normal Benzin Bleifrei zu betanken. 6.7 Eine Kilometerabrechnung erfolgt ausschließlich über den im Fahrzeug eingebauten Wegstreckenzähler (Total). Versagt dieser, ist der Mieter verpflichtet unverzüglich die Fa. H2-Adventures zu kontaktieren und auf Anweisung eine geeignete Fachwerkstatt aufzusuchen. Bei Missachtung dieses Punktes werden dem Mieter pauschal 300km/Tag (80 Cent/km) in Rechnung gestellt. 6.8 Für die Außenpflege des Mietfahrzeugs darf KEINE vollautomatische Waschanlage in Anspruch genommen werden. Es ist grundsätzlich nur eine Fahrzeugpflege mit dafür vorgesehenen Handwaschbürsten erlaubt. 7. Fahrzeugrückgabe 7.1 Der Mietvertrag endet mit der Rückgabe des Mietfahrzeugs zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. 7.2 Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Fa. H2-Adventures möglich. Im Falle einer bereits bestehenden Reservierung behält sich die Fa. H2-Adventures das Recht vor, eine Mietverlängerung abzulehnen. 7.3 Eine Rückgabe des Mietfahrzeugs ist nur am Abholort oder direkt am Firmensitz der Fa. H2-Adventures möglich. 7.4 Bei verspäteter Abgabe des Mietfahrzeuges werden dem Mieter pro angefangene Stunde der Mietpreis pro Stunde des „Spartarifs“ nachträglich in Rechnung gestellt. 7.5 Das Mietfahrzeug ist in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, wie er es erhalten hat. 7.6 Das Fahrzeug muss grundsätzlich voll getankt übergeben werden. Bei Missachtung dieses Punktes werden dem Mieter pauschal 2,-€ pro Liter in Rechnung gestellt. 7.7 Das Mietfahrzeug wird unter Abarbeitung eines Übergabeprotokolls bei Rückgabe auf eventuelle Schäden kontrolliert. Der Mieter ist dazu verpflichtet bei der Abnahme anwesend zu sein und das Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Die Abnahme erfolgt so schnell wie möglich, kann aber unter Umständen bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen. Sollte der Mieter bei der Übergabe nicht anwesend sein können, so hat er dieses bei Abholung des Mietfahrzeuges unaufgefordert der Fa. H2-Adventures mitzuteilen und zu unterschreiben. Er verliert dadurch jeglichen Einspruch auf eventuell bei der Abnahme auffallenden Schäden, fehlenden Teilen sowie grober Verunreinigung. Die Kosten hierfür können der Mietkaution entnommen werden. 7.8 Grobe Verunreinigung (innen/außen) werden pauschal mit 100,-€ Reinigungskosten berechnet. Der Mieter haftet für alle instand zu setzenden Gegenstände am und im Mietfahrzeug. 7.9 Die Kaution wird ausschließlich dem im Mietvertrag angegebenen Mieter ausgehändigt. 8. Unfälle/ Verkehrs- u. Ordnungswidrichkeiten/ Diebstahl 8.1 Im Falle einer Verkehrs- bzw. Ordnungswidrichkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverbot, u.s.w.) ist der Vorfall bei Fahrzeugabgabe (Kurzmiete), umgehend telefonisch (Langzeitmiete) der Fa. H2-Adventures anzuzeigen. Die Fa. H2-Adventures liegt in diesem Fall gegenüber den zuständigen Behörden in der Beweispflicht. Die Fa. H2-Adventure ist demnach dazu verpflichtet, bei Übereinstimmung des Mietzeitraumes/ Zeitpunkt der Verkehrs- und Ordnungswidrichkeit den zuständigen Behörden die persönlichen Daten des Mieters/ Fahrzeugführers mitzuteilen. Im Falle einer Verkehrs- und Ordnungswidrichkeit erhebt die Fa. H2-Adventures eine Bearbeitungsgebühr von 25,-€ pro Behördenanfrage. 8.2 Bei Unfällen, Wildschäden, Brand, Diebstahl verpflichtet sich der Mieter grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Des Weiteren ist unverzüglich die Fa. H2-Adventures zu informieren. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, liegt der Mieter gegenüber der Fa. H2-Adventures in der Beweispflicht. 8.3 Unverschuldete Unfälle oder Fahrzeugschäden verursacht durch Dritte sind ebenfalls der Polizei zu melden und anzuzeigen. Bei Missachtung dieses Punktes haftet der Unterzeichner für alle Fahrzeugschäden. 8.4 Jeder durch einen Unfall am Mietfahrzeug entstandener Schaden ist grundsätzlich schriftlich, in Form des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der Fa. H2-Adventures zu melden. Dieser Bericht ist sorgfältig und lückenlos auszufüllen und spätestens bei Fahrzeugabgabe dem Mitarbeiter der Fa. H2-Adventures zu übergeben. 8.5 Das Mietfahrzeug ist ausschließlich innerhalb der BRD zu bewegen. Bei Grenzüberschreitung wird daher umgehend die Polizei informiert. Die Kosten hierfür übernimmt im vollen Umfang der Mieter. 9. Bezahlung/ Mietpreis/ Rechnung 9.1 Es gilt grundsätzlich der Mietpreis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. 9.2 Der Mietpreis wird grundsätzlich vom angegebenen Mieterkonto eingezogen. 9.3 Sollte keine Einzugsermächtigung bestehen, ist der Mietpreis spätestens bis 3 Wochen vor Mietvertragsbeginn auf das angegebene Konto der Fa. H2-Adventure zu überweisen. 9.4 Bei einer vorherige Vereinbarung beider Parteien ist es möglich, einen mindestens 50%igen Anteil des Mietbetrags zu überweisen. Der Restbetrag muss dann spätestens bei Fahrzeugabholung in Bar (€) beglichen werden. 9.5 Falls der Mietpreis bei Fahrzeugabholung noch nicht komplett beglichen ist, kommt keine Fahrzeugübergabe zustande. In diesem Fall wird der eventuell bereits gezahlte Teilbetrag nicht erstattet. 9.6 Der Mieter erhält nach der Fahrzeugabnahme eine detaillierte Rechnung für seine Unterlagen. Bei eventuell anfallenden Mehrkosten (Kilometerberechnung, Reparaturen, Reinigungskosten) kann diese auch nachträglich durch die Fa. H2-Adventures per Post oder E-Mail versendet werden. 10. Haftung des Mieters 10.1 Das Mietfahrzeug ist bei Anmietung durch den Vermieter Teil- bzw. Vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beläuft sich auf 150,-€ bei Teilkaskoschäden, auf 1000,-€ bei Vollkaskoschäden. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom jeweiligen Mieter zu tragen. 10.2 Diese Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. 10.3 Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den Verpflichtungen in Ziff. 4.2 und 6 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 4.2) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 6) entstehen. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8,2 – 8,5 verletzt, haftet er ebenfalls voll. Ferner haftet der Mieter voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit. 10.4 Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. 11. Haftung des Vermieters Jegliche Haftung von H2 Adventures wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet H2 Adventures auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt. 12. Gerichtsstand/ Verjährung 12.1 Soweit nicht anders Vereinbart gilt der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand. 12.2 Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von H2 Adventures gegen den Mieter erst fällig, wenn H2 Adventures Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rücknahme des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird H2 Adventures den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen. |
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